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FüllungstherapieAmalgamfreie Füllungen nach der Neufassung der BEMA-Nr. 13 – wie kalkuliere ich die Mehrkosten?

Abo-Inhalt19.02.20252753 Min. LesedauerVon Jana Brandt, ZMV, individuelles Praxismarketing & Abrechnungsbetreuung InPrA, Sangershausen

| Frage: „Die neuen Füllungspositionen beschäftigen uns in der Praxis sehr. Bisher haben wir die BEMA-Nrn. 13e–h genutzt. Mit dem Wegfall müssen wir nun auf die Mehrkostenvereinbarung umsteigen (vgl. AAZ. 02/2025, Seite 4 ff.). Wie können wir die Mehrkosten kalkulieren und umsetzen?“ |

Antwort: Bei Milchzähnen mit kurzer Verweildauer müssen Sie auf weniger ästhetisch ansprechende plastische Materialien zugreifen. Alternativ müssen die Eltern zuzahlen. Gleiches gilt für länger verbleibende Milchzähne und für bleibende Zähne bei Kindern und Jugendlichen. Die Höhe der Mehrkosten müssen Sie in der Praxis nun auf Basis eigener Parameter kalkulieren.

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AUSGABE: AAZ 3/2025, S. 9 · ID: 50297112

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