GOÄWie wird der iFOBT bei Privatpatienten korrekt abgerechnet?
| Frage: „Ist es erlaubt, bei einem Privatpatienten die Leistung nach Nr. 3500 GOÄ (Blut im Stuhl) abzurechnen, wenn der Patient einen iFOBT in der Praxis abgibt und dieser dann zur Untersuchung ins Labor geschickt wird?“ |
Antwort: Dies ist leider nicht erlaubt! Nach den allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt M (Labor) Satz 3 GOÄ ist dies nicht möglich: „Bei Weiterversand von Untersuchungsmaterial durch einen Arzt an einen anderen Arzt wegen der Durchführung von Laboruntersuchungen der Abschnitte M III und/oder M IV hat die Rechnungsstellung durch den Arzt zu erfolgen, der die Laborleistung selbst erbracht hat.“
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AAA 1/2024, S. 14 · ID: 49801670