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EBM-ExpertentippVersichertenpauschale nach Nr. 03000 bzw. Nr. 03030 – auf diese Details sollten Sie achten

Abo-Inhalt28.05.2024724 Min. Lesedauer IWW

| Die Abrechnung der hausärztlichen Versichertenpauschalen bereitet üblicherweise keine Probleme. Voraussetzung ist lediglich ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt (APK) oder ein APK im Rahmen einer Videosprechstunde. Die Zuordnung zu einer der fünf Altersklassen (Nrn. 03001 bis 03005) übernimmt das Praxisverwaltungssystem (PVS). Fragen treten häufig auf, sobald es um die Nr. 03030 als „Notfall-Versichertenpauschale“ geht. Daneben sollten Sie einige weitere Besonderheiten kennen, um Rückfragen der KV oder gar Honorarverluste zu vermeiden. |

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AUSGABE: AAA 6/2024, S. 2 · ID: 50044673

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