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VerordnungsfähigkeitTabakentwöhnung – G-BA ermöglicht Verordnung von Nikotin und Vareniclin

Abo-Inhalt12.03.20265 Min. Lesedauer IWW

| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 15.05.2025 festgelegt, welche Arzneimittel zur Tabakentwöhnung bei Kassenpatienten verordnet werden können – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es muss sich um Versicherte mit einer bestehenden schweren Tabakabhängigkeit handeln, denen dann ausnahmsweise zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) diese Arzneimittel verordnet werden können. Der Beschluss tritt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit – am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bislang waren Arzneimittel zur Tabakentwöhnung als sogenannte „Lifestyle-Arzneimittel“ von der Verordnungsfähigkeit zulasten der GKV ausgeschlossen. |

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AUSGABE: AAA 7/2025, S. 8 · ID: 50446547

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