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VertragsarztrechtStempeln nicht erlaubt: Verordnungen müssen persönlich unterzeichnet werden

Abo-Inhalt02.05.20255022 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Meike Schmucker, LL.M., Münster, voss-medizinrecht.de

| Im Jahr 2024 haben zwei Sozialgerichte (SG) über die Folgen der Verwendung von Faksimilestempeln (synonym: Schriftbild- oder Unterschriftstempel) anstelle von persönlichen Unterschriften entschieden. Die Fälle unterschieden sich im Detail, dennoch kamen die Gerichte bezüglich der wesentlichen Frage, ob und in welchem Umfang ein Regress festzusetzen war, letztlich zu demselben Ergebnis (Urteil des SG Marburg vom 03.07.2024, Az. S 17 KA 88/23 und Urteil des SG Dortmund vom 18.09.2024, Az. S 16 KA 3/24). |

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AUSGABE: AAA 5/2025, S. 15 · ID: 50376318

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