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Praxistipp§ 8 GOÄ: Wegegeld bei Hausbesuchen richtig abrechnen

Abo-Inhalt22.09.20229133 Min. Lesedauer IWW

| Das Wegegeld nach § 8 GOÄ kann bei Hausbesuchen immer berechnet werden. Die Berechnung erfolgt anhand der Entfernung (Luftlinie, in der GOÄ heißt es wörtlich: „... innerhalb eines Radius ...“) von der Praxisstelle oder Wohnung des Arzt des Arztes – je nachdem, von wo aus der Besuch erfolgt. Oft wird für die Abrechnung routinemäßig die kleinste Entfernung – bis zu zwei Kilometer – zugrunde gelegt, obwohl die Entfernung tatsächlich deutlich größer ist. Bei vielen Hausbesuchen kann dadurch im Laufe eines Jahres ein enormer Honorarverlust entstehen. |

Die Tabelle zeigt die Staffelung des Wegegelds nach § 8 GOÄ in Abhängigkeit von der Entfernung und der Tageszeit.

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AUSGABE: AAA 11/2022, S. 1 · ID: 48588967

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