ExpertentippReiseentschädigung nach GOÄ richtig abrechnen
| Wenn im Rahmen eines Hausbesuchs die Entfernung von 25 Kilometern (km) zwischen Praxis und Besuchsstelle überschritten wird, tritt eine Reiseentschädigung nach § 9 GOÄ an die Stelle des Wegegelds nach § 8 GOÄ. Da diese Konstellation in der hausärztlichen Praxis nicht besonders häufig auftritt, bestehen bei der Abrechnung oft Unklarheiten, die mit diesem Beitrag beseitigt werden sollen. |
Voraussetzung für km-Geld ist der eigene Kraftwagen
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AUSGABE: AAA 7/2023, S. 7 · ID: 49499620