EBM 2019Qualitätssicherungsvereinbarung HIV-Präexpositionsprophylaxe (QS PrEP)
| Für die Abrechnung der neuen Leistungen zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) ist eine Genehmigung nach der Vereinbarung über die HIV-Präexpositionsprophylaxe zur Prävention einer HIV-Infektion gemäß § 20j SGB V erforderlich. Die Vereinbarung enthält zum einen eine Beschreibung des Personenkreises, bei dem diese neuen Leistungen erbracht werden können sowie zum anderen die Qualifikationsanforderungen an Ärzte. Nachfolgend informieren wir über die wesentlichen Inhalte dieser ebenfalls zum 01.09.2019 als Anlage 33 zum Bundesmantelvertrag in Kraft getretenen Vereinbarung. |
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AUSGABE: AAA 9/2019, S. 11 · ID: 46089282