GOÄNr. 800 GOÄ von der Versicherung gestrichen! Zu Unrecht? Ja!
| Frage: „Die private Krankenversicherung (PKV) eines Patienten hat Nr. 800 GOÄ gestrichen. Die Leistungen haben wir im Notdienst erbracht. Begründung: Diese Position sei nur für Neurologen berechnungsfähig. Ist das rechtens?“ |
Antwort: Eine eingehende neurologische Untersuchung umfasst als Teilbereiche die Untersuchung der Hirnnerven, Reflexe, Motorik, Sensibilität, Koordination, des extrapyramidalen Systems sowie des vegetativen Nervensystems und der hirnversorgenden Gefäße. Einige PKV-Unternehmen lehnen die Übernahme der Leistung ab. Sie argumentieren, dass
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AUSGABE: AAA 7/2025, S. 7 · ID: 50466278