VertragsarztrechtNicht jede Auskunft einer Kassenärztlichen Vereinigung ist vertrauenswürdig
| Wer als Vertragsarzt seine erbrachten Leistungen korrekt abrechnen möchte, muss eine Vielzahl von Bestimmungen beachten, deren verschachteltes Ineinandergreifen kaum noch zu durchdringen ist. Was liegt also näher, als „seine“ Kassenärztlichen Vereinigung (KV) um Rat und Hilfe zu fragen. Dass die dabei gegebenen mündlichen Auskünfte nicht ohne Weiteres zur Rechtssicherheit führen, wurde an dieser Stelle bereits erörtert (AAA 03/2021, Seite 14). Das Bundesozialgericht (BSG) hat erneut auf die nur begrenzte Belastbarkeit von Auskünften der KV hingewiesen, doch dabei gibt es Unterschiede, die zu kennen sich lohnt (Urteil vom 27.01.2022, Az. B 6 KA 8/21 Z). |
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AUSGABE: AAA 3/2022, S. 13 · ID: 47999508