Leserforum GOÄNachfrage nach Attesten speziell zum Reiserücktritt – wie abrechnen?
| Frage: „Wir haben derzeit viele Anfragen nach Attesten, die unsere Patienten wegen eines Reiserücktritts aus gesundheitlichen Gründen für die Versicherung benötigen. Wie werden diese – teilweise ausführlichen – Atteste abgerechnet?“ |
Antwort: Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung von Attesten unabhängig von deren Umfang nach Nr. 70 GOÄ (40 Punkte; 5,36 Euro; 2,3-fach). Bei besonders ausführlichen Attesten kann ein erhöhter Steigerungssatz abgerechnet werden.
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AUSGABE: AAA 8/2022, S. 1 · ID: 48484630