Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AAA Abrechnung aktuell
  3. MVZ-Abrechnung: So gehen Sie bei zeitweiliger Verhinderung der ärztlichen Leitung vor

VertragsarztrechtMVZ-Abrechnung: So gehen Sie bei zeitweiliger Verhinderung der ärztlichen Leitung vor

Abo-Inhalt01.08.2024149 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht Taisija Taksijan LL.M., Hamburg

| Die Honorarsammelerklärung ist zwingend von der ärztlichen Leitung des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) zu unterschreiben, wenn es der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) so vorschreibt. Die Unterschrift kann nicht von der Geschäftsführung der MVZ-Trägerin ersetzt werden. Ohne die Unterschrift wird das komplette Quartalshonorar gestrichen. Das musste ein MZV erfahren, das vor dem Bundessozialgericht (BSG) unterlag (Urteil vom 13.12.2023, Az. B 6 KA 15/22 R; AAA 05/2024, Seite 11). Inzwischen hat das höchste deutsche Sozialgericht die lang ersehnten Urteilsgründe veröffentlicht. Daraus ergeben sich Empfehlungen, wie ein MZV bei zeitweiliger Verhinderung der ärztlichen Leitung vorgehen sollte. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AAA 8/2024, S. 15 · ID: 50076563

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte