LeserforumMehr grüne und blaue Rezepte – kann die Verordnung privat liquidiert werden?
| Frage: „In unserer Praxis häufen sich die Anfragen von GKV-Patienten für grüne oder blaue Rezepte. Ist es möglich, dafür eine GOÄ-Position anzusetzen und abzurechnen?“ |
Antwort: Da es sich bei der Ausstellung der genannten Rezepte um keine GKV-Leistung handelt, ist die Berechnung nach der GOÄ grundsätzlich möglich. Für Erstverordnungen von Rezepten gibt es allerdings für die normale Ausstellung eines Erstrezepts keine eigene GOÄ-Position. Die Rezeptausstellung ist mit der Beratungsleistung abgegolten, sodass die Privatliquidation in den von Ihnen beschriebenen Fällen rein praktisch leider nicht möglich ist.
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AUSGABE: AAA 3/2022, S. 1 · ID: 47964159