LeserforumMedikamentenplan nach Nr. 70 GOÄ analog neben Nr. 3 GOÄ? So „umgehen“ Sie die Software
Abo-Inhalt20.08.20241524 Min. Lesedauer IWW
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Frage: „Ist die Abrechnung der Nr. 70 GOÄ analog für den Medikamentenplan in Zusammenhang mit der Nr. 3 GOÄ für die Untersuchung berechnungsfähig? Unsere Abrechnungssoftware akzeptiert diese Kombination nicht.“ |
Antwort: Hinsichtlich der Nebeneinanderberechnung von Nr. 3 GOÄ neben anderen Leistungen sind zunächst die in der GOÄ enthaltenen Regelungen verbindlich und finden sich daher auch in den Abrechnungsregelungen der Abrechnungssoftware wieder. Die Leistung nach Nr. 3 GOÄ ist laut der Gebührenordnung nur berechnungsfähig als
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AAA 9/2024, S. 1 · ID: 50132162