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Auslagen nach GOÄIst ein Briefumschlag im Rahmen von Versand und Portokosten unter Auslagen berechnungsfähig?

Abo-Inhalt14.11.20251 Min. Lesedauer IWW

| Frage: „Darf ein Briefumschlag nach §10 GOÄ unter Auslagen (Versand- und Portokosten) berechnet werden?“ |

Antwort: Weder die Kosten für einen Briefumschlag noch die Kosten für den Versand einer Rechnung können als Auslagen berechnet werden: Zum einen sind Kleinmaterialien – zu denen man begrifflich auch z. B. Umschläge oder Briefpapier zählen kann – nach § 10 Abs. 2 Satz 1 von der Berechnung ausgeschlossen, zum anderen ist in § 10 Abs. 3 präzisiert, dass Kosten für Versandmaterial nicht berechnungsfähig sind.

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AUSGABE: AAA 12/2025, S. 2 · ID: 50631860

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