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EBM-Position im FokusHarnstreifentest: Nr. 32033 hat Nr. 32030 verdrängt

Abo-Inhalt04.09.2024713 Min. LesedauerVon Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Östringen-Tiefenbach

| Zur Urinuntersuchung werden in den Arztpraxen meist Streifentests durchgeführt und ggf. abgerechnet, auch wenn die Harnuntersuchung im Rahmen vieler Abrechnungskomplexe bereits integriert ist. Fragen zur Abrechnung, insbesondere zur bis zum Jahr 2019 für diese Tests abzurechnenden EBM-Nr. 32030 (Orientierende Untersuchung), tauchen immer wieder auf. Doch mit der Einführung der Nr. 32033 (Harnstreifentest) hat die Nr. 32030 die vorherige Relevanz verloren! |

Die EBM-Nrn. 32030 sowie 32033 werden jeweils mit 0,50 Euro vergütet und sind beide weiterhin gültig. Die dritte Anmerkung zur Nr. 32030 stellt klar: „Die Gebührenordnungsposition 32030 ist für die Untersuchung des Urins mittels Harnstreifentest nicht berechnungsfähig“ (siehe AAA 05/2019, Seite 3).

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AUSGABE: AAA 9/2024, S. 7 · ID: 50084492

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