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ChipmangelElektronische Gesundheitskarte und Abrechnung: Was tun bei Patienten ohne Karte?

Abo-Inhalt28.09.20228873 Min. LesedauerVon RAin, FAin für MedizinR Taisija Taksijan, LL.M., Hamburg

| 2015 hat die elektronische Gesundheitskarte (eGK) die alte Krankenversichertenkarte abgelöst. Seitdem müssen gesetzlich versicherte Patienten bei jedem Arztbesuch ihre eGK vorlegen, damit ihre Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernimmt. Die eGK ist aufgrund ihrer Zertifikate im Chip regelmäßig maximal fünf Jahre gültig und muss danach von der Krankenkasse durch eine neue eGK ersetzt werden. Aktuell gibt es Engpässe bei Lieferung neuer Karten wegen des weltweiten Chipmangels. Die Chips werden auch für die neuen eGK zur Speicherung der Versichertendaten benötigt. So können viele Versicherte gerade von ihren Krankenkassen nicht mit der neuen, gültigen eGK ausgestattet werden und erhalten eine sogenannte Ersatzbescheinigung. Wie ist vorzugehen bei Patienten ohne gültige eGK? |

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AUSGABE: AAA 10/2022, S. 15 · ID: 48573684

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