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RefresherEBM-Leistungen, die für Hausärzte nicht berechnungsfähig sind – und Ausnahmen!

Abo-Inhalt31.05.202160 Min. Lesedauer IWW

| Der Gesetzgeber hat in § 87 SGB V speziell für Leistungen der hausärztlichen Versorgung eine weitgehende Pauschalierung vorgegeben. KBV und Krankenkassen haben dies im EBM bereits 2008 durch die Einführung von Versichertenpauschalen mit Einbeziehung diverser EBM-Positionen umgesetzt, die vor diesem Zeitpunkt noch als Einzelleistungen berechnungsfähig waren. Dieser Beitrag geht auf diejenigen EBM-Leistungen ein, die in diesem Zusammenhang von Hausärzten (und Kinder- und Jugendärzten) nicht berechnet werden können und zudem auf drei Ausnahmefälle, in denen eine Abrechnung doch möglich ist! |

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AUSGABE: AAA 6/2021, S. 4 · ID: 47430120

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