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VertragsarztrechtBSG-Urteil erlaubt Honorarkürzungen bei Nichtanbindung an die Telematikinfrastruktur

Abo-Inhalt24.03.2024568 Min. Lesedauer IWW

| Honorarkürzungen für TI-Verweigerer sind rechtens. Auf diesen kurzen Nenner lässt sich ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 06.03.2024 bringen, das eine Klage einer gynäkologischen Praxis abwies, der das Honorar wegen der Verweigerung, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen, gekürzt worden war (Az. B 6 KA 23/22 R). Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, da es Signalwirkung für alle Praxisinhaber hat, die bisher den Anschluss an die TI verweigern. |

Die Entscheidung des BSG

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AUSGABE: AAA 4/2024, S. 16 · ID: 49234567

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