GebührenrechtBGH klärt Fragen zur Analogabrechnung einer selbstständigen Leistung nach GOÄ
| Findet sich in der GOÄ keine passende Gebührenposition für eine erbrachte Leistung, so besteht die Möglichkeit einer Analogabrechnung. Häufig ist die Berechtigung des Ansatzes solcher Analogpositionen heftig umstritten. Eine jüngere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) betont erneut, dass lediglich „selbstständige Leistungen“ analogiefähig sind und bestätigt die restriktive Grundhaltung der Rechtsprechung. In diesem Beitrag erfahren Sie, auf welche Aspekte der BGH besonderes Augenmerk gelegt hat und was das für ähnliche Konstellationen einer Analogabrechnung bedeutet. |
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AUSGABE: AAA 2/2022, S. 12 · ID: 47967553