Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AAA Abrechnung aktuell
  3. BÄK empfiehlt GOÄ-Analogabrechnungen zur elektronischen Patientenakte

PrivatliquidationBÄK empfiehlt GOÄ-Analogabrechnungen zur elektronischen Patientenakte

25.01.20222366 Min. Lesedauer IWW

| Das Leistungsverzeichnis der GOÄ aus dem Jahr 1996 bildet zahlreiche neuere ärztliche Leistungen nicht ab. Für einige dieser Leistungen empfiehlt die Bundesärztekammer (BÄK) Analogabrechnungen. Aktuelle Empfehlungen der BÄK betreffen die Befüllung von elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakten. |

Die nachstehenden Empfehlungen des BÄK-Vorstands vom 09./10.12.2021 wurden im Rahmen weiterer Beschlüsse zur Telemedizin veröffentlicht.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AAA 2/2022, S. 1 · ID: 47955688

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte