VideosprechstundeAuthentifizierung-Zuschlag Nr. 01444 bleibt auch 2026 erhalten
| Der Zuschlag für die Authentifizierung von unbekannten Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde nach EBM-Nr. 01444 war zunächst bis zum 31.12.2025 befristet. Doch nun hat der Bewertungsausschuss diese Frist bis zum 31.12.2026 verlängert. Die mit 10 Punkten bewertete EBM-Nr. 01444 kann daher in 2026 weiterhin berechnet werden. |
Bis zum 30.09.2026 soll geprüft werden, ob eine weitere Verlängerung erforderlich ist. Perspektivisch soll die Authentifizierung auf Basis von digitalen Versichertenidentitäten erfolgen. Der Authentifizierungs-Zuschlag ist bereits im Jahr 2019 eingeführt worden und sollte zunächst nur bis Ende 2022 berechnungsfähig sein. Nun kann diese Position auch im kommenden Jahr weiterhin abgerechnet werden!
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
ID: 50567814

