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VideosprechstundeAuthentifizierung-Zuschlag Nr. 01444 bleibt auch 2026 erhalten

Abo-Inhalt29.09.2025179 Min. Lesedauer IWW

| Der Zuschlag für die Authentifizierung von unbekannten Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde nach EBM-Nr. 01444 war zunächst bis zum 31.12.2025 befristet. Doch nun hat der Bewertungsausschuss diese Frist bis zum 31.12.2026 verlängert. Die mit 10 Punkten bewertete EBM-Nr. 01444 kann daher in 2026 weiterhin berechnet werden. |

Bis zum 30.09.2026 soll geprüft werden, ob eine weitere Verlängerung erforderlich ist. Perspektivisch soll die Authentifizierung auf Basis von digitalen Versichertenidentitäten erfolgen. Der Authentifizierungs-Zuschlag ist bereits im Jahr 2019 eingeführt worden und sollte zunächst nur bis Ende 2022 berechnungsfähig sein. Nun kann diese Position auch im kommenden Jahr weiterhin abgerechnet werden!

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