Leserforum PrivatliquidationAbrechnung „fachfremder“ Leistungen: Wo verläuft die Fachgebietsgrenze im Sinne der GOÄ?
| Frage: „Wann ist eine ärztliche Leistung als fachfremde Leistung einzustufen? Wann ist sie es hingegen nicht und somit nach GOÄ dann auch berechnungsfähig? Könnten Sie uns eine Orientierungshilfe zur Frage der Fachgebietsgrenze gemäß den ‚Regeln der ärztlichen Kunst‘ zur Verfügung stellen?“ |
Antwort: Bei der Privatliquidation gibt es keine Regelungen wie im EBM. Allerdings ist bei der Abrechnung „fachfremder“ Leistungen zu beachten, dass ein Arzt gemäß § 1 Abs. 2 GOÄ Leistungen nur berechnen darf, die „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ medizinisch notwendig sind. Demzufolge kann er nur „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ handeln, wenn er auch entsprechend qualifiziert ist. Durch die Gliederung der GOÄ in verschiedene Fachkapitel sind allerdings keine Grenzen der Abrechenbarkeit von Leistungen für einzelne Fachgebiete festgesetzt. Eine Fachgebietsbeschränkung für die Abrechnung einzelner Leistungen lässt sich daraus nicht ableiten.
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AUSGABE: AAA 2/2025, S. 2 · ID: 50291064