Qualifikationsgebundene EBM-LeistungenAbrechnung von EBM-Leistungen mit besonderer Qualifikation – ein Überblick (Teil 1)
| Hausärztinnen und Hausärzte können die meisten EBM-Leistungen ohne weitere Qualifikationsnachweise abrechnen. Für einige Leistungen sind jedoch zusätzliche Nachweise erforderlich, so z. B. für die Sonografie des Abdomens und der Schilddrüse oder für psychotherapeutische Leistungen des EBM-Abschnitts 35.2. Daneben enthält der EBM allerdings eine Reihe weiterer Leistungen, die von Hausärzten nur mit entsprechender KV-Genehmigung abgerechnet werden können. Der Beitrag skizziert die Voraussetzungen und Leistungen beim Hautkrebsscreening, der Krebsvorsorge sowie Empfängnisregelung bei Frauen, HIV-PrEP, Substitution und dem diabetischen Fuß. |
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AUSGABE: AAA 10/2022, S. 2 · ID: 48612256
