Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AA Arbeitsrecht aktiv
  3. „Schwierig nachzuweisen, ob gestohlene Daten die Karrierechancen des ArbN beschädigt haben“

Datenschutz/Cyberkriminalität„Schwierig nachzuweisen, ob gestohlene Daten die Karrierechancen des ArbN beschädigt haben“

Abo-Inhalt26.04.20235050 Min. LesedauerVon Christian Noe B. A., Göttingen

| Ist von Cyberangriffen auf Unternehmen und Banken die Rede, geht es häufig um wirtschaftliche Schäden bzw. Wirtschaftsspionage: Können verlorene Datenbestände wiederhergestellt werden? Sind Kundeninformationen, Firmengeheimnisse oder strategische Unternehmensziele publik geworden? Allerdings sollten sich ArbG auch mit dem möglichen Abfluss persönlicher Daten ihrer ArbN beschäftigen. Denn dann stehen möglicherweise Haftungsfragen im Raum. |

In seinem aktuellen Bericht zur IT-Sicherheit sieht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sogenannte Ransomware weiterhin als Hauptbedrohung [www.iww.de/s7972] besonders für Unternehmen. Nur rund 54 Prozent deutscher Unternehmen verfügen über Notfallpläne bezüglich Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage, berichtet die Bitkom. Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Hermann Dirksen von der Frankfurter Kanzlei für Wirtschaftsrecht LIEBENSTEIN LAW erklärt, wie sich ArbG aus seiner Sicht positionieren und welches Gefahrenpotenzial besteht.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AA 5/2023, S. 88 · ID: 49410078

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte