AGG„Digital Native“ in Online-Stellenbeschreibung ist eine Altersdiskriminierung
| Mit der Formulierung „… als ‚Digital Native‘ …“ in einer Stellenanzeige möchte der ArbG Bewerber ansprechen, die mit digitalen Technologien, Computern, dem Internet und Smartphones aufgewachsen sind und diese von klein auf in ihren Alltag integriert haben. Eine solche Stellenausschreibung ist ein Indiz für eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters im Sinne von § 3 Abs. 1 AGG. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 6/2025, S. 95 · ID: 50424891
