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ArbeitsunfallCoronainfektion als Arbeitsunfall

21.03.20224108 Min. Lesedauer IWW

| Eine Infektion mit dem Coronavirus muss für die Anerkennung von COVID-19 als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit nachgewiesen sein. Daher sollte die berufsbedingte Coronainfektion mit einem PCR-Test dokumentiert sein. |

Hierauf wies die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. So könne eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ein Versicherungsfall für die gesetzliche Unfallversicherung sein. Voraussetzung hierfür sei:

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AUSGABE: AA 4/2022, S. 57 · ID: 48108064

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