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AGG-EntschädigungBenachteiligung wegen einer Behinderung – nicht bestellter Inklusionsbeauftragter

Abo-Inhalt07.01.20265 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen

Die Verletzung der sich aus § 181 SGB IX ergebenden Pflicht des ArbG, einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen, kann ein Indiz für den kausalen Zusammenhang zwischen der Schwerbehinderung und einer Benachteiligung sein. Das setzt voraus, dass durch die benachteiligende Maßnahme die spezifischen Belange schwerbehinderter Menschen betroffen sind.

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AUSGABE: AA 1/2026, S. 2 · ID: 50663205

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