Auskunft (nach DSGVO)ArbG antwortet auf Auskunftsersuchen per unverschlüsselter E-Mail: Ein Problem?
Abo-Inhalt25.04.2024409 Min. Lesedauer IWW
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Arbeitsgericht Suhl
| Die Übermittlung einer Datenschutzauskunft per unverschlüsselter E-Mail ist zwar eine Datenschutzverletzung, begründet jedoch keinen automatischen Schadenersatzanspruch. |
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AUSGABE: AA 5/2024, S. 77 · ID: 49999495