ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungAb 2025 gilt bei der eAU das erweiterte Meldeverfahren
22.11.20243841 Min. Lesedauer IWW
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| Bereits seit 2023 hat die eAU die bisherige papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgelöst. Nun kommen weitere Änderungen zum 1.1.25 dazu. |
Einige Neuerungen stehen an
Zum 1.1.25 wird das eAU-Verfahren weiterentwickelt. Es stehen folgende Neuerungen an:
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AUSGABE: AA 12/2024, S. 200 · ID: 50243872