Krankheitsbedingte Kündigung7 Mythen zur krankheitsbedingten Kündigung – Aufgedeckt von einem Arbeitsrichter
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Die krankheitsbedingte Kündigung gehört zu den komplexesten Fällen des Kündigungsrechts. Sie betrifft die personenbedingte Kündigung und unterliegt strengen Voraussetzungen. Doch es kursieren zahlreiche Mythen, die nicht nur ArbN, sondern auch ArbG verunsichern. Nachfolgend klären wir sieben weitverbreitete Irrtümer. |
Inhaltsverzeichnis
- Mythos 1: Eine lange Krankheit rechtfertigt automatisch eine Kündigung
- Mythos 2: Eine Kündigung ist auch ohne BEM wirksam
- Mythos 3: Kurze, häufige Erkrankungen sind weniger problematisch als Langzeiterkrankungen
- Mythos 4: Kündigung ist wirksam, wenn sie vom Betriebsrat abgesegnet wurde
- Mythos 5: Kündigung während der Krankschreibung ist grundsätzlich unzulässig
- Mythos 6: Kündigung kann ohne Abmahnung erfolgen
- Mythos 7: Der ArbG kann allein auf Basis von Fehlzeiten kündigen
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AA 9/2025, S. 155 · ID: 50522223